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Kosten

Entrümpelung steuerlich absetzen: Was nach § 35a EStG gilt

Wer Keller, Dachboden oder Wohnung räumen lässt, kann 20 Prozent der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen. Voraussetzungen, Rechenbeispiel und die Ausnahme im Todesfall.

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Ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?

Ja, wenn sie im eigenen, bewohnten Haushalt stattfindet. Dann zählt sie als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Die Einkommensteuer sinkt um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr.

Der Abzug mindert direkt die Steuer, nicht das zu versteuernde Einkommen. Die 4.000 Euro gelten für alle haushaltsnahen Dienstleistungen eines Jahres zusammen, also etwa auch für Reinigungskraft und Gartenpflege.

Welche Kosten einer Entrümpelung zählen?

Begünstigt sind nur Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 EStG). Dazu rechnet das Bundesfinanzministerium ausdrücklich auch die in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten zählen nicht.

  • Zählt: Lohn für Tragen, Sortieren und Abbauen im eigenen Haushalt
  • Zählt: Fahrtkosten und Maschinenkosten, wenn sie auf der Rechnung stehen
  • Zählt nicht: Materialkosten
  • Zählt nicht: reine Müllabfuhr oder Sperrmüllabfuhr, bei der die Entsorgung im Vordergrund steht

Die Entsorgung zählt nach der Beispielliste des Ministeriums nur dann mit, wenn sie Nebenleistung eines begünstigten Auftrags ist. Die Abgrenzung trifft das Finanzamt im Einzelfall.

Welche Voraussetzungen verlangt das Finanzamt?

Zwei Bedingungen stehen direkt im Gesetz: eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Firma (§ 35a Abs. 5 EStG). Barzahlung reicht deshalb nicht.

  • Rechnung, auf der der Anteil der Arbeitskosten erkennbar ist
  • Zahlung per Überweisung oder Lastschrift, nicht bar
  • Haushalt in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (§ 35a Abs. 4 EStG)
  • Kosten nicht schon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt

Eingetragen wird der Betrag in der Steuererklärung für das Jahr, in dem bezahlt wurde.

Wie viel Steuer spart eine Entrümpelung?

20 Prozent des ausgewiesenen Lohnanteils. Ein Rechenbeispiel: Eine Rechnung über 1.200 Euro weist 900 Euro für Arbeit und Fahrt aus, 300 Euro sind Entsorgungsgebühren. Begünstigt sind die 900 Euro. 20 Prozent davon sind 180 Euro, um diesen Betrag sinkt die Einkommensteuer.

Die Ermäßigung senkt die Steuer höchstens bis auf null. Wer im betreffenden Jahr keine Einkommensteuer zahlt, hat davon keinen Vorteil.

Gilt das auch für eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Meist nicht. Das Bundesfinanzministerium führt die Haushaltsauflösung in seiner Beispielliste ausdrücklich als nicht begünstigt. Außerdem muss die Leistung im eigenen Haushalt erbracht werden. Die Wohnung der verstorbenen Person ist in der Regel nicht der Haushalt der Erben.

Ein anderer Weg führt über die Erbschaftsteuer: Dort können Räumungskosten als Nachlassregelungskosten zählen. Einzelheiten stehen im Ratgeber Haushaltsauflösung im Todesfall.

Was gilt beim Umzug ins Pflegeheim?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ob die Räumung der alten Wohnung beim Umzug ins Heim begünstigt ist, regelt das Bundesfinanzministerium nicht ausdrücklich. Diese Frage klärt am besten ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein vor der Beauftragung.

Was ist vor der Beauftragung zu klären?

Für den Abzug muss die Rechnung den Lohnanteil gesondert ausweisen. Das am besten schon bei der Besichtigung ansprechen und die Rechnung später überweisen. Die Richtpreise für eine Entrümpelung stehen in der Preisliste. Den verbindlichen Festpreis nennt Rümpelpeter nach der kostenlosen Besichtigung.

Häufige Fragen

Ja, wenn der Keller zum selbst bewohnten Haushalt gehört. Abziehbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten, eine Rechnung und Zahlung aufs Konto vorausgesetzt.

In der Regel nicht. Begünstigt sind nur Arbeitskosten. Reine Müllabfuhr und Sperrmüllabfuhr führt das Bundesfinanzministerium als nicht begünstigt.

Dann gibt es keine Ermäßigung. Das Gesetz verlangt die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 EStG).

4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Das entspricht 20.000 Euro Arbeitskosten.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung gewährt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Stand der Angaben: Oktober 2026.

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