Wer zahlt die Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim? Kosten, Sozialamt und Vollmacht
Zuerst zahlt die Person, die ins Heim zieht. Wann das Sozialamt einspringt, ab welchem Einkommen Kinder herangezogen werden, wer den Auftrag unterschreiben darf und wie lange die Miete weiterläuft.
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Ist der Heimplatz zugesagt, bleibt für die alte Wohnung oft wenig Zeit. Die Miete läuft weiter, der Hausrat muss sortiert werden, jemand muss den Auftrag erteilen. Dieser Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen. Grundlage sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Wer zahlt die Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?
Die pflegebedürftige Person zahlt selbst, aus ihrem Einkommen und Vermögen. Sozialhilfe ist nachrangig: Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält sie nicht, wer sich durch Einsatz von Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.
Angehörige werden nicht automatisch Schuldner der Rechnung. Wer den Auftrag unterschreibt, sollte das erkennbar im Namen der pflegebedürftigen Person tun. Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, gilt die Erklärung als eigene (§ 164 Abs. 2 BGB). Dann wird die unterschreibende Person selbst Vertragspartner.
Müssen Kinder für die Wohnungsauflösung der Eltern zahlen?
In den meisten Fällen nicht. Springt das Sozialamt ein, bleiben Unterhaltsansprüche gegen Kinder unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen jeweils nicht mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das Gesetz vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird.
Das Amt darf allerdings Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf das Einkommen der Kinder zulassen. Freiwillig zahlen dürfen Kinder trotzdem. Das sollte eine bewusste Entscheidung sein, nicht die Folge einer Unterschrift im eigenen Namen.
Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten der Wohnungsauflösung?
Wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen, kann das Sozialamt helfen. Geschützt bleibt ein kleinerer Barbetrag, für jede volljährige leistungsberechtigte Person 10.000 Euro (§ 1 der Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII). Ob das Amt die Räumung übernimmt und in welcher Höhe, entscheidet es im Einzelfall.
Zwei Regeln sprechen dafür, das Amt vor der Beauftragung zu informieren. Sozialhilfe setzt erst ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen (§ 18 SGB XII). Umzugskosten können nach § 35a Abs. 2 SGB XII bei vorheriger Zustimmung übernommen werden. Wer zuerst räumen lässt und danach die Rechnung einreicht, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.
Wer darf die Wohnung auflösen, wenn die Eltern es nicht mehr selbst können?
Eine bevollmächtigte Person oder ein rechtlicher Betreuer. Solange die Mutter oder der Vater selbst entscheiden kann, kündigt und beauftragt sie oder er selbst. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht für die nötigen Aufgabenbereiche vor, ist nach Auskunft des Bundesjustizministeriums keine gerichtliche Betreuung erforderlich. Erteilen kann die Vollmacht nur eine volljährige, geschäftsfähige Person.
Ein Betreuer kann die Wohnung nicht ohne Weiteres aufgeben. Er muss die Absicht dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen, mit Gründen und der Sichtweise der betreuten Person (§ 1833 Abs. 2 BGB). Für die Kündigung oder Aufhebung des Mietvertrags braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1833 Abs. 3 BGB). Das kostet Zeit, in der die Miete weiterläuft.
Wie schnell lässt sich die Mietwohnung beim Umzug ins Heim kündigen?
Mit der normalen Frist von knapp drei Monaten. Mieter kündigen spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine Ausnahme für den Umzug ins Pflegeheim nennt die Vorschrift nicht. Eine für Mieter ungünstigere Vereinbarung im Vertrag ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).
Deshalb lohnt es sich, zu kündigen, sobald der Heimplatz feststeht. Früher frei wird die Wohnung nur über einen Aufhebungsvertrag, dem der Vermieter zustimmen muss. Was bei der Übergabe verlangt werden darf, steht im Ratgeber Wohnung besenrein übergeben.
Was kommt beim Umzug ins Pflegeheim mit?
Meist nur ein kleiner Teil des Hausrats. In Baden-Württemberg muss ein Bewohnerzimmer in einer Wohngruppe ohne Vorraum mindestens 14 Quadratmeter groß sein, mit Vorraum mindestens 16 Quadratmeter (§ 3 Abs. 2 Landesheimbauverordnung). Platz ist damit für einen vertrauten Sessel, eine Kommode, Bilder und Fotos.
Die Verordnung verlangt, Wünschen der Bewohner bei der Gestaltung des Zimmers so weit wie möglich zu entsprechen, auch bei eigenen Möbeln (§ 3 Abs. 5). Was genau mitdarf, klärt das jeweilige Heim. Die Auswahl am besten gemeinsam mit der betroffenen Person treffen. Erst danach wird geräumt.
Was passiert mit dem restlichen Hausrat?
Persönliches wird gesichert, Brauchbares angerechnet, der Rest fachgerecht entsorgt. Bei der Haushaltsauflösung geht Rümpelpeter gerade beim Umzug ins Pflegeheim mit Feingefühl vor. Wertgegenstände und Dokumente werden gesichert, verwertbare Möbel auf den Preis angerechnet. Was dabei zählt, erklärt der Ratgeber Entrümpelung mit Wertanrechnung.
Was kostet die Wohnungsauflösung beim Heimumzug?
Das hängt von Größe der Wohnung, Menge des Hausrats, Etage und Zugang ab. Die aktuellen Richtpreise je Wohnungsgröße stehen in der Preisliste. Verbindlich ist der Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung, ohne Nachforderung. Fotos per WhatsApp genügen oft für eine erste Einschätzung.
Die Wohnungsauflösung endet mit der besenreinen Übergabe an den Vermieter. Wer nicht vor Ort sein kann, nutzt auf Wunsch den Schlüsselservice. Ob sich ein Teil der Kosten von der Steuer abziehen lässt, klärt der Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen.
Häufige Fragen
Die pflegebedürftige Person aus Einkommen und Vermögen. Reicht beides nicht, kann das Sozialamt helfen (§ 2 SGB XII).
Meist nicht. Das Sozialamt berücksichtigt Unterhaltsansprüche gegen Kinder erst bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Das ist möglich, das Amt entscheidet im Einzelfall. Umzugskosten werden nur bei vorheriger Zustimmung übernommen, deshalb das Amt vor der Beauftragung informieren.
Nur mit Vorsorgevollmacht oder als Betreuer. Ein Betreuer braucht für die Kündigung zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1833 BGB).
§ 573c BGB nennt dafür keine Ausnahme. Es gilt die Frist von knapp drei Monaten, kürzer geht es nur per Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter.
Quellen
- § 2 SGB XII Nachrang der Sozialhilfe
- § 94 SGB XII Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige
- § 18 SGB XII Einsetzen der Sozialhilfe
- § 35a SGB XII Unterkunft und Heizung, Umzugskosten
- Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (Barbeträge)
- § 164 BGB Wirkung der Erklärung des Vertreters
- § 1833 BGB Aufgabe von Wohnraum des Betreuten
- § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
- Bundesministerium der Justiz: Vorsorgevollmacht
- Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg, § 3 Individuelle Wohnbereiche
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Was das Sozialamt übernimmt, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Stand der Angaben: Oktober 2026.
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